Erbschaftssteuerreform 2009

Erbschaftssteuerreform 2009

Nach mühsamen Verhandlungen und Streitereien innerhalb und zwischen den Regierungsparteien kam kurz vor Fristablauf die Einigung bei der Erbschaftssteuer. Der Kompromiss war nicht ganz freiwillig: Die Bundesregierung wurde vom Bundesverfassungsgericht dazu verdonnert, bis Ende 2008 eine Neuregelung der Erbschaftssteuer vorzulegen. Vorgabe des höchsten deutschen Gerichts war, dass alle Vermögensarten (Geld, Immobilien, Firmen) beim Erbe gleich bewertet werden. Das neue Erbschaftssteuergesetz trat Anfang 2009 in Kraft.

Die Erbschaftssteuerreform bringt in erster Linie Verbesserungen für die enge Verwandtschaft. Entfernte Verwandte und Freunde hingegen sind Verlierer der Reform. Insgesamt aber kein Grund zur Verunsicherung: Aufgrund der hohen Freibeträge mussten bislang in 90 Prozent der Fälle überhaupt keine Steuern entrichtet werden. Mit der Reform werden sogar noch seltener Steuern anfallen, da die Freibeträge steigen. Das Gesamtaufkommen der Erbschaftssteuer ist in Deutschland mit ca. 4,5 Mrd. Euro im Jahr ohnehin relativ niedrig. Immerhin werden hierzulande jedes Jahr stolze 130 Mrd. Euro vererbt oder verschenkt.

Vererbung von Vermögen – Blut ist dicker als Wasser

Viele Menschen sparen selbst im Alter noch, um ihren Kindern und Enkeln ein finanzielles Polster zu hinterlassen. Das lohnt sich ab 2009 noch mehr, denn die Freibeträge für Kinder wurden von 205.000 Euro auf 400.000 Euro nahezu verdoppelt. Enkel können jetzt 200.000 Euro steuerfrei erben statt bisher 51.200 Euro. Der Freibetrag für Ehegatten erhöht sich gar von 307.000 Euro auf 500.000 Euro. Der Steuersatz für diese Gruppe (Erbschaftssteuerklasse I) bleibt nahezu gleich: Bis 75.000 Euro liegt er bei 7 Prozent und steigt dann etappenweise an, bis er bei 26 Mio. Euro den Höchststand von 30 Prozent erreicht hat.

Während also die direkten Nachkommen von der Reform profitieren, werden Geschwister, Neffen, Nichten und Freunde stärker belastet. Der Freibetrag für Geschwister steigt zwar von 10.300 Euro auf 20.000 Euro an, aber auch der Steuersatz steigt – von 12 auf 30 Prozent bei kleineren Summen. Der Höchstsatz steigt von 40 auf 50 Prozent. Für alle übrigen Erben, beispielsweise Neffen, Nichten oder Freunde, erhöht sich der Steuersatz nicht ganz so stark. Sie zahlen ab 2009 den gleichen Steuersatz wie Geschwister. Ihr Freibetrag erhöht sich jedoch von 5.200 Euro auf 20.000 Euro.

Eingetragene Lebensgemeinschaften sind Gewinner der Reform. Sie werden zumindest beim Freibetrag Ehepartnern gleichgestellt und können wie diese 500.000 Euro steuerfrei erben. Allerdings bleiben sie in der ungünstigeren Steuerklasse III – mit einem Steuersatz zwischen 30 und 50 Prozent.

Keine Angst um „Oma ihr klein Häuschen“

Wenn für Immobilien künftig Erbschaftssteuer anfällt, dann wird es für die Erben teurer als bisher. Denn vor 2009 wurden nur 50 bis 60 Prozent des tatsächlichen Werts berücksichtigt. Ab 2009 wird der vollständige aktuelle Marktwert der Immobilie besteuert. Trotzdem muss niemand Angst um „Oma ihr klein Häuschen“ haben. Schließlich können Haus oder Eigentumswohnung an Ehepartner oder Kinder steuerfrei vererbt werden, wenn der Erbe dort mindestens 10 Jahre selbst drin wohnt. Für Kinder gilt dies allerdings nur bis zu einer Wohnfläche von 200 m². Aber auch hier muss niemand Angst haben, dass der Staat die Zimmer oberhalb dieser Fläche konfisziert und daraus Amtsstuben macht. Denn ab 200 m² greift der persönliche Freibetrag von 400.000 Euro für Kinder. So kann sogar die viel zitierte Villa am Starnberger See steuerfrei vererbt werden.

Zwei Alternativen beim Firmenerbe

Seit 2009 können die Erben von Firmen aus zwei Alternativen wählen, um Erbschaftssteuer zu sparen. Vollkommen steuerfrei bleibt ein Firmenerbe dann, wenn dieser Arbeitsplätze und Lohnsumme zehn Jahre lang konstant hält. Als Basiswert für die Lohnsumme gilt der Durchschnitt der letzten fünf Jahre. Innerhalb der zehn Jahre dürfen die gezahlten Löhne schwanken – die Summe muss aber das zehnfache des Basiswertes betragen.

Der Firmenerbe kann sich aber auch alternativ dazu entscheiden, 15 Prozent des Firmenvermögens zu versteuern. Die restlichen 85 Prozent bleiben vom Fiskus verschont, wenn er den Betrieb sieben Jahre lang weiterführt und in dieser Zeit mindestens das 6,5fache der jährlichen Lohnsumme auszahlt.

Mit diesen beiden Alternativen soll verhindert werden, dass Firmenerben aufgrund von hohen Steuerzahlungen den Betrieb aufgeben müssen. Das war aber auch schon vor der Reform selten der Fall, da es einen Freibetrag von 225.000 Euro gab und zudem ein Bewertungsabschlag von 35 Prozent auf das Betriebsvermögen die Steuern reduzierte. Außerdem hatte das Finanzamt die Möglichkeit, die fälligen Zahlungen zehn Jahre lang zu stunden.

Reformen und kein Ende

Durch die Erbschaftssteuerreform wird es einfacher, große Vermögen und Betriebe steuerfrei zu vererben. Die Freibeträge sind gestiegen und könnten in Zukunft noch weiter erhöht werden. Zumindest wenn es nach CSU und FDP geht. Nach der Bundestagswahl 2009 könnten die Karten neu gemischt werden und eine erneute Erbschaftssteuerreform anstehen. Entfernte Verwandte könnten dann auch in den Genuss höherer Freibeträge kommen. CSU und FDP streben außerdem eine Regionalisierung der Erbschaftssteuer an. Das hätte zur Folge, dass jedes Bundesland eigene Erbschaftssteuersätze und Freibeträge festgelegt könnte.