Produktinformationsblatt

Schwere Kost? Das neue Produktinformationsblatt

Seit dem 1. Juli 2008 gilt die neue Informationspflichtverordnung, mit dem Produktinformationsblatt, kurz PIB, als Kernstück. Zielsetzung ist, dass dem Kunden auf einer Seite knapp, präzise und verständlich die wichtigsten Fakten zu seiner gewählten Versicherung erläutert werden. So sieht es die Theorie vor.

Der Gesamtverband der Versicherungswirtschaft hat für jede Versicherung ein unverbindliches Muster des PIB herausgegeben, auf denen jeweils in gleicher Reihenfolge die Punkt eins bis neun zu finden sind. Das bedeutet, wenn ein Kunde Versicherungen beispielsweise unter dem Maßstab der Ausschlussgründe von Risiken vergleichen will, so schaut er immer unter Punkt vier nach. Von Vorteil, denn eine Vergleichbarkeit von Angeboten verschiedener Gesellschaften würde somit theoretisch erreicht werden. Folgende neun Punkt müssen inhaltlich auf den PIBs verankert sein:

  • Punkt 1: Welchen Schutz bietet die Police?
  • Punkt 2: Was ist versichert, was nicht?
  • Punkt 3: Wie hoch ist der Beitrag?
  • Punkt 4: Welche Risiken sind ausgeschlossen?
  • Punkt 5: Was ist bei Vertragsabschluß zu beachten?
  • Punkt 6: Welche Verpflichtungen bestehen während der Laufzeit?
  • Punkt 7: Was muß im Schadensfall beachtet werden?
  • Punkt 8: Wann beginnt und endet der Versicherungsschutz?
  • Punkt 9: Wie lange läuft der Vertrag und wann kann gekündigt werden?

Wer sich detaillierter über Vertragsbestandteile informieren möchte, der kann das Produktinformationsblatt als Navigator verwenden. Unter jedem Punkt sollen die zutreffenden Ziffern im Versicherungsvertrag mit angegeben werden. Auch der Hinweis dazu, dass beiliegendes Produktinformationsblatt lediglich der Übersicht dient, gehört auf das Blatt. Das ist keine Theorie geblieben und wurde bislang von allen Versicherungsgesellschaften befolgt.

Anders sieht es mit Umfang und optischen Aufmachung der PIBs aus. Die meisten Versicherungsgesellschaften greifen zwar zu den Mustern des Gesamtverbandes, doch erweitern sie diese häufig mit zusätzlichen Informationen. Während anderen noch an ihren ganz eigenen „Beipackzettel“ arbeiten, zeichnet sich bereits vor Einführung der Informationspflichtverordnung die Tatsache ab, dass die Zielsetzung von knapp und präzise nicht einzuhalten ist: Verständlichkeit statt Versicherungslatein gibt es nur in der Theorie, denn juristisches Deutsch dominiert weiterhin. Aus dem angedachten einen Blatt werden schnell drei. Und die optische Darstellung kränkelt bedenklich.

Wer eine neue Versicherung abschließen will, wird demnach der Papierflut und bedingter Unverständlichkeit nicht entkommen. Um die inhaltlich schwere Kost der Versicherungsverträge dennoch begreifen zu können, hat der Kunde den Anspruch auf eine ausführliche Beratung. Und auf das persönliche Gespräch sollte er auf keinen Fall verzichten.