Direktversicherung

Die Direktversicherung bietet die Möglichkeit, auf der einen Seite eine attraktive Rente aufzubauen und auf der anderen Seite Steuern zu sparen. Mehr als 6 Millionen Policen verdeutlichen die große Beliebtheit der Direktversicherung, was unter anderem durch die einfache Funktionsweise erklärt werden kann.

Bei der Direktversicherung schließt der Arbeitgeber per Einzel- oder Gruppenvertrag eine Lebensversicherung für seine Arbeitnehmer ab. Versicherungsnehmer und Beitragszahler ist somit der Arbeitgeber – Begünstigter aber ist der Arbeitnehmer. Finanziert der Arbeitgeber die Aufwendungen, sind diese voll abzugsfähige Betriebsausgaben. Oft werden die Beiträge auch vom Arbeitnehmer getragen und fließen durch Entgeltumwandlungen in die Direktversicherung. Direktversicherungen unterliegen u.a. der staatlichen Versicherungsaufsichtregulierung.

Der Verwaltungsaufwand für den Arbeitgeber ist gering, zudem wird die Bilanz nicht berührt. Auch muss er keine Zahlungen an den Pensions-Sicherungs-Verein vornehmen. Die Einsparung von Lohnnebenkosten ist ein weiteres Argument für die Direktversicherung.

Der Arbeitnehmer profitiert von der staatlichen Förderung, die im Rahmen der Riester-Rente genutzt werden kann (klassische oder fondsgebundene Rentenversicherung). Zinsen werden garantiert. Ein Unternehmenswechsel ist unproblematisch, da die Direktversicherung vom neuen Arbeitgeber weitergeführt werden kann. Eine Besteuerung findet im Rentenalter statt, wenn der Steuersatz niedriger liegen sollte. Schließen mehrere Arbeitgeber Direktversicherungen ab, können Firmenrabatte genutzt werden.