Direktzusage

Die Direktzusage ist auch unter den Bezeichnungen Pensionszusage und Versorgungszusage geläufig. Sie gilt als eine der beliebtesten Arten der betrieblichen Altersvorsorge, auch, weil kein externer Versorgungsträger beteiligt ist. Das ist ein wichtiger Unterschied zu anderen Formen der betrieblichen Altersvorsorge.

Mit der Direktzusage verpflichtet sich der Arbeitgeber, dem Arbeitnehmer oder dessen Hinterbliebenen bei Eintritt des Versorgungsfalles (Rentenalter, Invalidität oder Tod) unmittelbar die jeweils vereinbarte Leistung, beispielsweise eine Betriebsrente, zu zahlen. Der Arbeitgeber bildet dafür Pensionsrückstellungen in der Bilanz, die er steuerlich geltend machen kann. Dabei genügt es bereits, wenn die Rückstellungen lediglich bilanziell erstellt werden. So profitieren sowohl Arbeitnehmer als auch Arbeitgeber von der Direktzusage. Die Höhe der Rente richtet sich in der Regel nach der Dauer der Betriebszugehörigkeit und der Höhe des früheren Einkommens. Die Direktzusage kann auch Kapitalleistungen anstatt Rentenzahlungen vorsehen.

Für den Fall einer Insolvenz des Arbeitgebers sind die Ansprüche der Beschäftigten durch Beiträge des Arbeitgebers an den Pensions-Sicherungs-Verein geschützt. Dadurch bleiben die Ansprüche der Arbeitnehmer bei Monatsrenten von bis zu 7.245 Euro gesichert. Die Entgeltumwandlung ermöglicht es auch dem Arbeitnehmer, selbst Beiträge anzulegen. Diese sind ebenfalls steuerfrei, erst in der Auszahlungsphase hält Vater Staat die Hand auf. Dann unterliegen die Rentenzahlungen der vollen Lohnbesteuerung unter Beachtung des Vorsorgefreibetrages. Eine staatliche Förderung wie zum Beispiel in Form der Riester-Rente ist jedoch bei der Direktzusage nicht möglich.