Pensionskassen sind rechtlich selbständige Unternehmen. Sie werden von einem oder mehreren Unternehmen getragen und sind aufsichtsrechtlich Versicherungen. Pensionskassen gewähren den Arbeitnehmern und deren Hinterbliebenen einen Rechtsanspruch auf die zugesagten Leistungen. Sie finanzieren sich über Zuwendungen der Trägerunternehmen und aus Vermögenserträgen. Wie andere Versicherungen unterliegen sie der staatlichen Aufsicht durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin). Deshalb besteht keine Versicherungspflicht der zugesagten betrieblichen Altersversorgungsleistungen beim Pensions-Sicherungs-Verein (PSV a.G.) in Köln.
Das Prinzip ähnelt der Direktversicherung, auch hier ist die Riester-Förderung möglich. Die Anlage ist von der Sicherheit mit einer Lebensversicherung vergleichbar, die Beiträge werden flexibel gestaltet. Zusätzlich zu einem Garantiezins von 2,75 % profitiert der Arbeitnehmer von Überschuss-Anteilen der Pensionskasse. Sofern der Sozialcharakter gewährleistet ist, sind Pensionskassen prinzipiell steuerbefreit. Für Besserverdienende dagegen eignet sich die Pensionskasse aufgrund von Einschränkungen bei der Leistungshöhe häufig nicht.
Der Arbeitgeber hat weder einen hohen Verwaltungsaufwand, noch fallen Kosten aufgrund einer Insolvenzsicherungspflicht an. Grundsätzlich muss die Versorgungsverpflichtung nicht in der Bilanz ausgewiesen werden. Trotzdem lohnt sich die Pensionskasse in erster Linie nur für Großunternehmen. Sie eignet sich aber auch für kleinere und mittlere Betriebe, sollte diesen der Anschluss an Gruppenkassen gelingen.