Hausratversicherung

Gegen Schäden, die durch Feuer, Rohrbruch, Blitzschlag, Sturm, Hagel, Einbruch und Vandalismus entstehen, können Sie sich durch einer Hausratversicherung schützen. Im Schadensfall werden dann die zerstörten bzw. gestohlenen Gegenstände ersetzt. Die Hausratversicherung wird auf eine bestimmte Versicherungssumme abgeschlossen. Diese sollte dem Neuwert aller Gegenstände im Haushalt entsprechen, damit Sie sich im Schadensfall mit allen notwendigen Möbeln und Elektrogeräten neu eindecken können. Versichert sind aber auch Kleidung, Teppiche, Bücher, Musikinstrumente bis hin zu Satellitenschüsseln und der Kellereinrichtung.

Sämtliche Gegenstände des Haushaltes und der Einrichtung und sogar Wertsachen wie Schmuck, Wertpapiere, Bargeld und Kunstgegenstände sind mitversichert. Hier gelten allerdings Höchstgrenzen von in der Regel 20 Prozent der Versicherungssumme. Deshalb sollten Sie bei allzu kostbaren Wertgegenständen über eine Spezialversicherung nachdenken. Mitversichert sind aber auch die Gegenstände in Ihrer Wohnung, die z.B. Verwandten oder Freunden gehören. Nur das Hab und Gut eines Untervermieters deckt Ihre Hausratversicherung nicht ab.

Eine Hausratversicherung schützt aber nicht nur die eigene Wohnung. Selbst im Urlaub, wenn das Zimmermädchen Ihre Uhr vom Nachttisch entwendet oder ein Einbrecher Ihren Reisekoffer aus dem Hotelzimmer stiehlt, steht die Hausratversicherung dafür ein. Auch wenn Ihre Kinder studieren, Wehr- oder Zivildienst verrichten oder in der Ausbildung sind, ist deren Wohnung mitversichert. Dies gilt allerdings nur, wenn die Kinder ihren Lebensmittelpunkt noch im elterlichen Hause haben.

Bedenken Sie, dass die Versicherung einen Schaden nicht zahlt, wenn er durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit entstanden ist. Da es bei der Auslegung von grober Fahrlässigkeit zu Uneinigkeiten kommen kann, werden von Versicherern oft bestimmte Sorgfaltspflichten in den Vertrag hineingeschrieben. So kann z.B. gefordert werden, dass Waschmaschinen nicht unbeaufsichtigt laufen dürfen, damit man im Falle eines Wasserschadens schnell eingreifen kann. Auch wer bei Abwesenheit sein Fenster geöffnet lässt, hat bei einem Diebstahl schlechte Karten bei seiner Versicherung. Ein gewisses Maß an Achtsamkeit ist also notwendig.

Zusätzlich zur normalen Hausratversicherung können Sie eine Fahrrad-, Glas- und Elementarschadenversicherung abschließen. Die Hausratversicherung würde das Fahrrad nur ersetzen, wenn es aus der geschlossenen Garage gestohlen würde. Eine Fahrradversicherung schließt auch Diebstahl unter freiem Himmel mit ein. Eine Glasversicherung kann bei großflächigen Isolierglasscheiben sinnvoll sein. Wer z.B. einen Wintergarten baut, sollte darüber nachdenken. Ebenfalls als Ergänzung zur Hausratversicherung kann eine Elementarschadenversicherung abgeschlossen werden. Diese ersetzt Schäden aus Überschwemmungen, Erdbeben, Schneedruck, Lawinen und ähnliches. Hierbei sind die Prämien je nach Gefährdung unterschiedlich. In besonders hochwasserbedrohten Regionen ist beispielsweise eine Versicherung gegen Überschwemmung nur sehr schwierig zu bekommen.

Prinzipiell gilt: Je wertvoller die Wohnungseinrichtung, desto wichtiger ist eine Hausratversicherung. Drei Viertel aller Haushalte haben sie. Wichtig ist, dass eine ausreichend hohe Versicherungssumme vereinbart wird, die dem Neuwert aller Hausratsgegenstände entspricht.