Kapitallebensversicherung

In Deutschland bestehen momentan etwa 66 Millionen Kapitallebensversicherungen. Keine andere Versicherung wird öfter abgeschlossen. Zwei Leistungen beinhaltet sie: Zum einen bietet sie beim frühzeitigen Tod des Versicherten finanzielle Absicherung für die Hinterbliebenen. Zum anderen ist sie ein Sparvorgang. Wie bei der Risikolebensversicherung ist also der Todesfall des Versicherten finanziell abgesichert. Die monatlichen Einzahlungen werden aber zusätzlich dazu verwendet, Kapital fürs Alter anzusparen.

Die Kapitallebensversicherung dient somit auch zur Altersvorsorge. Am Ende der Laufzeit bekommt der Versicherte dann die eingezahlten Beiträge mit einer Überschussbeteiligung zurückgezahlt. Der Garantiezins, also der gesetzliche Mindestzins, der auf die eingezahlten Beiträge garantiert sein muss, beträgt momentan 1,75 Prozent. Ab 2015 reduziert sich der Garantiezins für neue Vertragsabschlüsse auf 1,25%.   Eine höhere Verzinsung ist aber möglich, wenn hohe Überschüsse vom Versicherer erwirtschaftet werden.

Sollten Sie Alleinernährer Ihrer Familie sein, dann ist es wichtig, dass im Todesfall für eine finanzielle Absicherung gesorgt ist, damit Ihre Familie nicht in finanzielle Schwierigkeiten gerät. Dazu ist eine Lebensversicherung notwendig. Wenn Sie zusätzlich zur Todesfallabsicherung, der ja alleine durch eine Risikolebensversicherung abgesichert wäre, für die Altersvorsorge sparen möchten, bietet sich die Kapitallebensversicherung an. Erkundigen Sie sich bei Ihrem Versicherungsmakler, ob sich dadurch für Sie Steuervorteile ergeben. Diese sind insbesondere für Selbständige realisierbar. Bedenken Sie aber: Wenn Sie eine Kapitallebensversicherung abschließen, sollten Sie auch über die gesamte Laufzeit die Beitrage einzahlen können.

Wer seine Kapitallebensversicherung vor Ende der Laufzeit kündigt, erhält vom Versicherer den so genannten Rückkaufswert ausgezahlt. Dieser kann aber relativ gering sein, da der Versicherte die Kündigungskosten trägt und natürlich auf die Schlussüberschüsse verzichten muss. Eine Alternative zur Kündigung ist der Policenverkauf auf dem Zweitmarkt. Der Versicherte erhält hier meist eine höhere Abfindung als den Rückkaufswert des Versicherungsinstitutes. Eine unabhängige Beratung, ob eine Kündigung, der Verkauf oder eine Laufzeitänderung der Versicherung vorteilhafter ist, bieten die Verbraucherzentralen und der Bund der Versicherten an.

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat allerdings kürzlich die Rechte der Versicherten in Sachen Rückkaufsrecht gestärkt. Bei vorzeitigen Kündigungen können die Versicherten mit deutlich höheren Rückkaufswerten rechnen. Die Richter entschieden, dass mindestens die Hälfte der Beiträge zurück erstattet werden müssen. Auch wurde vom BGH mehr Kostentransparenz von den Versicherungsinstituten gefordert. Diese müssten dafür sorgen, dass die Versicherten an den mit ihren Beiträgen geschaffenen Vermögenswerten bei der Schlussauszahlung angemessen beteiligt werden.

Fazit: Die Kapitallebensversicherung ist Lebensversicherung und Sparanlage in einem. Die Familie ist abgesichert und am Ende der Laufzeit erhält der Versicherte die Einzahlungen zuzüglich Rendite ausgezahlt.

Reicht die gesetzliche Rente?

Wie sicher ist die gesetzliche Rente?

In Deutschland ist die Rentenversicherung gesetzlich geregelt. Die Beiträge werden bei sozialversicherungspflichtigen Arbeitnehmern je zur Hälfte vom Arbeitgeber und vom Arbeitnehmer gezahlt. Man kann davon ausgehen, dass eine Auszahlung der Rente auch in Zukunft sicher ist. Unsicher ist jedoch die Höhe der späteren Rente. Im Zuge einiger Rentenreformen wurde die Besteuerung der Altersrente eingeführt und das Renteneintrittsalter bis auf 67 Jahre angehoben. Das führt dazu, dass Arbeitnehmer, die im Jahr 1964 und später geboren wurden, bis zu ihrem 67 Geburtstag arbeiten müssen, um eine ungekürzte Rente zu bekommen. Nur wenn sie vorher mindestens 45 Jahre Rentenbeiträge gezahlt haben, können sie schon mit 65 Jahren ohne Abzüge ihre Rente beziehen.

Was versteht man unter Versorgungslücke?

Versorgungslücke nennt man die Differenz zwischen dem letzten Nettogehalt und den zukünftigen Rentenzahlungen. Bei dieser Berechnung sollte man alle schon feststehenden Einkünfte im Rentenalter berücksichtigen. Neben der staatlichen Rente gehören auch private Renten, Miet- oder Kapitaleinkünfte dazu. Je geringer diese Differenz ist, desto günstiger sind die finanziellen Aussichten für die Zukunft. Klafft dagegen ein große Lücke zwischen dem letzten Nettogehalt und der zu erwartenden Rente, sollte man unbedingt etwas für die Altersvorsorge tun.

Wie kann man die Versorgungslücke schließen?

Zu den lukrativsten Möglichkeiten der Altersvorsorge gehören die staatlich geförderte Riester-Rente und die betriebliche Altersvorsorge. Weitere Möglichkeiten sind die selbstgenutzte oder eine vermietete Immobilie, eine private Renten- oder Rentenzusatzversicherung oder ganz normale Geldanlagen. So sind Fondssparpläne während der Ansparzeit und bei der Auszahlung sehr flexibel, Festgeld bietet dagegen eine sichere Rendite.

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Stand: November 2014, alle Angaben ohne Gewähr