LEBENSVERSICHERUNGEN ERLEBEN NEUEN BOOM
Gerade im Zuge der aktuellen Diskussionen um die Rente machen sich immer mehr Menschen Gedanken um ihre Zukunft. Wer seinen Lebensstandard halten möchte, muss auf eine private Altersvorsorge zurückgreifen. Eine wieder beliebte Vorsorgeart sind Lebensversicherungen. Seit 2008 können Versicherungsnehmer von neuen Verbraucherrechten profitieren.
Das neue Versicherungsvertragsgesetz (VVG) stärkt Verbrauchern den Rücken. Ein Urteil des Bundesgerichtshofs vom 12. Oktober 2005 hat die VVG-Überarbeitung zugunsten des Versicherungsnehmers gefordert. Wer ab 2008 eine Lebensversicherung abschließt, dem winken höhere Gewinnbeteiligungen, mehr Durchblick und handfeste Steuervorteile. Die wichtigsten Änderungen für Lebensversicherungen im Überblick.
Anspruch auf Überschussbeteiligung
Erwirtschaftet ein Versicherer Überschüsse aus dem Geld des Versicherten, der sich für eine Kapitallebensversicherung oder eine private Rentenversicherung entschieden hat, so hat dieser Anspruch auf eine Überschussbeteiligung. Obwohl diese Prozedur schon vor der VVG-Reform Gang und Gäbe war – in den VVG-Richtlinien war sie bisher nicht festgehalten.
Zu diesen Überschüssen zählen auch die sogenannten stillen Reserven (noch nicht realisierte Gewinne). Diese können beispielsweise aus Kursgewinnen bei Aktien oder der Investition in Immobilien resultieren. Bedingung: Die Gewinne wurden durch Beiträge des Versicherten erzielt. Dabei obliegt es den Versicherern, diese stille Reserven offen zu legen und ihren Kunden jährlich über dessen Gewinn zu unterrichten. Bei Beendigung des Vertrags erhält der Versicherte die Hälfte der stillen Reserven, die andere Hälfte geht an das Unternehmen, um ggf. auftretende Kursschwankungen ausgleichen zu können. So werden sowohl die Interessen des Versicherten als auch des Versicherers berücksichtigt.
Mindestauszahlung bei Kündigung
Bis Ende 2007 erhielt jeder, der vorzeitig aus seinem Lebensversicherungsvertrag aussteigen wollte, wenig bis gar keine Rückzahlungen. Doch seit 2008 ist alles anders: Versicherungsnehmer haben nun ein Anrecht auf eine Mindestauszahlung. Künftig müssen die noch ausstehenden Beiträge anteilig erstattet werden. Ein Verlustgeschäft bleibt der vorzeitige Versicherungsaustritt aber auch weiterhin. Bei einer Kündigung werden die Abschlusskosten auf die ersten fünf Vertragsjahre verteilt. Somit ist der Rückkaufwert in den ersten Jahren höher.
Transparenz beim Abschluss
Verbraucher erhalten einen genauen Überblick über Abschluss- und Vertriebskosten. Reine Prozentangaben sind nicht mehr ausreichend, vielmehr sollen die konkreten Beträge in Euro angegeben werden. Mittels einer Modellrechnung erhält der Versicherungsnehmer einen Einblick in die ihm zustehenden Leistungen und deren Kosten. Diese Prognosen müssen auf drei verschiedenen Zinssätzen basieren. So kann sich der Versicherungsnehmer von Anfang an vor Augen führen, wie viel er in seine Lebensversicherung investiert. Jedes Beratungsgespräch wird protokolliert. Dieses Protokoll wird anschließend sowohl durch den Versicherer als auch den Versicherten unterzeichnet. Für beide Seiten bedeutet dies mehr rechtliche Sicherheit.